ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG  
  1. Vertragsgegenstand Die auf Grundlage der hier vorliegenden AGB abgeschlossenen Verträge betreffen die Anbringung von Spezialfolien an Fahrzeugen der Kunden. Nach Absprache können die Folien auch auf anderen Flächen/Gegenständen angebracht werden. Diese AGB finden dann ebenfalls, soweit zutreffend, Anwendung.
 
  1. Angebote Von uns erteilte Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als bindend bezeichnet.
 
  1. Preise Es gelten die bei Auftragsabschluss vereinbarten Preise. Verbringungskosten für das Fahrzeug an einen anderen Ort sind in den Endpreisen nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Andernfalls ist das Fahrzeug nach Fertigstellung in unserem Betrieb abzuholen.
 
  1. Gestaltung nach Kundenwunsch / Rechte Dritter / Urheberrecht Sollte der Kunde eine individuelle Gestaltung seiner Folie wünschen, so hat er die für den Foliendruck erforderlichen Angaben und Vorlagen unmittelbar nach Vertragsschluss an uns zu übermitteln. Der Käufer verpflichtet sich, keine Vorlagen zu übermitteln, die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrecht, Namensrecht und Markenrechte) angreifen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt uns ausdrücklich von allen in diesem Zusammenhang von Dritten gegen uns geltend gemachten Ansprüchen frei. Der Freistellungsanspruch umfasst auch die Kosten einer eventuell notwendigen Rechtsverteidigung durch uns. Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite und auf den Sozialen Medien wie Facebook, Instagram und Youtube etc. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns und dürfen ohne unsere Zustimmung weder kopiert noch veröffentlicht werden.
 
  1. Zeitlicher Rahmen der Folierung Der zeitliche Rahmen der Folierung ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug, dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen zwei und fünf Tagen. Andere Absprachen sind möglich und werden schriftlich festgehalten.
 
  1. Ort der Leistung Der Kunde hat das Fahrzeug gewaschen zum vereinbarten Zeitpunkt in unserer Werkshalle abzugeben. Nach Beendigung der Arbeiten ist das Fahrzeug vom Kunden dort wieder abzuholen. Eine Abholung oder Verbringung des Fahrzeugs an einen anderen Ort ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. Hierfür wird dann im Einzelfall ein gesondertes Entgelt mit dem Kunden vereinbart.
 
  1. Vorbereitung der Flächen durch den Kunden Basis einer Fahrzeugvoll-oder -teilverklebung ist die Bereitstellung eines grundgereinigten Fahrzeugs, in Waschstraßen ist die einfachste Wäsche durchzuführen (keine Polituren/ Wachse). Auf das Aufbringen von Polituren und Wachsen auf den Lack muss vor der Verklebung verzichtet werden. Der Lack muss vor der Verklebung vollständig von Wachsen befreit sein. Grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teerflecken, Insektenrückstände und Klebereste (insbesondere bei Verlegung von Sonnenschutzfolien oder Rückstände von alten Folien etc.) sind vom Kunden zu entfernen. Führen wir diese Zusatzarbeiten durch, berechnen wir hierfür einen Pauschalbetrag von 79€/Std zzgl. Mwst.
 
  1. Haltbarkeit der Folierung / Untergründe Die Haltbarkeit der Folie ist abhängig von der Beschaffenheit des Untergrundes auf sie verklebt wird und kann je nach Hersteller variieren. Auf sauberen, wachs- und politurfreien Flächen hält die Folie üblicherweise zwischen 2 und 10 Jahren. Eine Gewähr für eine bestimmte Mindesthaltbarkeit kann nicht übernommen werden, da die Haltbarkeit von der Vorarbeit des Kunden abhängt. Eine verkürzte Haltbarkeit kommt auch bei überlackierten Kunststoffteilen häufig vor. Nicht lackierte Kunststoffteile mit Silikonanteil können nicht verklebt werden. Lackkorrekturen nach Unfällen oder anderen Einflüssen stellen im Regelfall bei der Verklebung kein Hindernis dar, sofern sie durch einen Fachbetrieb durchgeführt wurden. Es wird kein Rost, Silikon oder Gummi beklebt! Wir beschichten ausschließlich glatte Flächen. Auf strukturiertem Kunststoff ist eine Haftung der Folie nicht gewährleistet.
 
  1. Schäden durch die Folierung Bei einer Folierung ist es leider nicht immer vermeidbar, dass die Folie nach Anbringung auf dem Lack geschnitten werden muss. Wir bemühen uns diese Schnitte an nicht leicht einsehbaren, unauffälligen Stellen durchzuführen. Durch das Schneiden können leichte Kratzer im Lack entstehen. Diese sind in der Regel durch Polieren zu beseitigen. Bei der Repositionierung der Folie können Schäden am Lack auftreten (Abziehen von Lacksplittern o. ä.). Dies ist in fast allen Fällen auf Fehler am Lack zurückzuführen, z.B. unsachgemäße Ausbesserungen oder nachlackierte Stellen. Im Falle einer Scheibenfolierung kann es vorkommen, dass sich bei Entfernung der Folien einzelne Drähte der Scheibenheizung ganz oder teilweise ablösen. Eine Haftung für die vorgenannten Schäden kann nicht übernommen werden, da diese unvermeidbar sind.
 
  1. Folien mit Struktur Folien mit einer Struktur in ihrer Beschaffenheit (z.B. Carbonstruktur) können optische Unterschiede aufweisen, die gerade bei großflächigen Verklebungen sichtbar sein können. Solche Unterschiede sind produktionsbedingt und stellen keine Mängel dar.
   
  1. Schäden an Kunststoffteilen/Typenbezeichnungen
Die Entfernung verschiedener Teile kann Zusatzkosten verursachen. Zier- und Gummileisten, die mit Kunststoffklipsen angebracht sind und vor der Verklebung entfernt werden, können abbrechen und müssen beim Hersteller angefordert werden. Der Ersatz dieser Kleinteile ist als völlig normal anzusehen und dient einem hochwertigeren Ergebnis. Die Kosten für diese Teile trägt der Auftraggeber.   Typenbezeichnungen (z.B. „Sprinter“ „Turbo“ „Transit“ etc.) werden zur Folierung entfernt. Leider werden sie dadurch auch in den meisten Fällen beschädigt und nicht wieder angebracht. Sollte der Kunde diese Teile ersetzt haben wollen, so werden diese in Rechnung gestellt.  
  1. Falten und Überlappungen bei der Folierung Von der Optik ist die Folierung eines Fahrzeugs kaum von einer Lackierung zu unterscheiden. Sie ist aber einer Lackierung nicht gleichzusetzen. Folien sind in ihren Eigenschaften anders als Lacke. Evtl. auftretende Faltenbildungen, die bei extremen Rundungen von Teilen entstehen können, werden so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Sie sind aber meist unvermeidbar und stellen keine Mängel dar. Beklebungen von Flächen, die die Folienbreiten übersteigen, können eine Überlappung an unproblematischen Stellen erforderlich machen.
 
  1. Staub/Luftbläschen Weiter ist es unvermeidlich, dass sich bei der Verarbeitung zwischen Folie und Lack kleine Staubpartikel befinden können. Durch die Struktur der Folie verschwinden diese innerhalb von zwei Wochen nach der Verklebung. Sie lösen sich in der Beschaffenheit der Folie fast gänzlich auf. Gleiches Verhalten tritt bei eventuellen entstehenden Luftbläschen auf, die bei der Verarbeitung normal sind. Bei Nassverklebung entstehende “Wasserblasen” verschwinden nach ca. vier Wochen vollständig. Scheibentönungen sind nicht vollständig fett- und staubfrei zu realisieren. Wir weisen darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe Staubpartikel erkennbar sein können. Dies ist nicht zu vermeiden und stellt keinen Mangel dar. Auch bei Fahrzeugbeklebungen (Voll – oder Teilverklebungen) sind Staubeinschlüsse zwischen Folie und Untergrund möglich und kein Grund zur Reklamation.
 
  1. Problematische Stellen / Einlieger /Zusatzkosten durch erforderliche Montage – Demontagearbeiten Durch den Einbau von sicherheitstechnischen Elementen, wie Seitenairbag und anderen elektronisch verarbeiteten Geräten im Fahrzeug ist eine Demontage zur Verklebung der Folie teilweise schwierig. In diesem Fall erfordert es das Hinzuziehen von Fachpersonal einer Werkstatt. Für die Demontage und die anschließende Montage dieser Teile ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Sollten diese Arbeiten vom Kunden nicht gewünscht werden, sind gewisse Einschränkungen zu akzeptieren. Die Folie kann in diesem Fall nicht in einem Stück verarbeitet werden, sondern wird mit sog. Einlegern überlappend verklebt. Die Folienschnitte werden an nicht markanten Stellen durchgeführt. In starken Vertiefungen, hauptsächlich bei Frontschürzen, lässt es sich oft nicht vermeiden mit Einlegern zu arbeiten um eine Überdehnung der Folie zu verhindern, und einem Ablösen der Folie entgegenzuwirken. In Bereichen, in denen die Dehnung der Folie erforderlich ist, kann es zu Dehnungsstreifen oder ähnlichen Oberflächenveränderungen kommen. Dies ist aufgrund der Folienbeschaffenheit nicht anders möglich und kein Reklamationsgrund.
 
  1. Nachbesserung / Gewährleistung Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleinere Mängel können dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb einer angemessenen Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung. Der Kunde hat das Fahrzeug bei Abholung zu überprüfen und eventuelle Mängel –sofort– anzuzeigen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert. Bei einem später auftretenden Mangel hat die Mängelanzeige umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, schriftlich zu erfolgen.  Bei begründeten Reklamationen werden Mängel sofort behoben. Da die Folie “arbeitet” und erst nach ca. 24-48 Stunden die volle Haftung erreicht, behalten wir die Fahrzeuge nach Fertigstellung mindestens einen Tag länger, um alle Kanten am nächsten Tag nochmals nachzuarbeiten und erneut zu föhnen. Kunden die es “eilig” haben und darauf verzichten, verlieren ihre Gewährleistungsansprüche. Wir raten allen Kunden sich den einen Tag noch zu gedulden, es ist im eigenen Interesse!
 
  1. Gewährleistung Auf unsere Arbeit gewähren wir die gesetzliche Gewährleistungsfrist.  Auf Folien drei bis zehn Jahre je nach Hersteller.
 
  1. Leistungshindernisse Bei höherer Gewalt (z.B. Kälte) oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Folien nicht lieferbar) besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. Besteht der Auftraggeber trotz höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen auf Durchführung des Auftrags, so gibt Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG keinerlei Gewähr auf die Verarbeitung und Folie. Sobald das Leistungshindernis nicht mehr gegeben ist, bemüht sich Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG innerhalb eines angemessenen Zeitraums den Auftrag durchzuführen. Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG haftet in solchen Fällen nicht für entstandene Kosten. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter wird ebenfalls nicht gehaftet. Tritt der Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Absage von seinem Auftrag zurück, so ist Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG berechtigt, ohne besonderen Nachweis die entstandenen Materialkosten und Ausfallzeiten als Entschädigung einzufordern bzw. einzubehalten. Wir stellen dabei in der Regel 30% der Auftragssumme, mindestens jedoch den Materialpreis in Rechnung.
 
  1. Datenschutz Die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge gespeichert und verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittelung der Daten benötigen (z.B. das mit einer Lieferung beauftragte Versandunternehmen, das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich die Übermittlung der Daten auf das notwendige Minimum. Wir fertigen von unseren Arbeiten Fotos zu Werbe- & Promotionszwecken an. Dem stimmt der Kunde mit Auftragsvergabe zu. Kfz-Kennzeichen werden auf den Fotos unkenntlich gemacht.
 
  1. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, nach Auslieferung. Das heißt im Privatkundenbereich sofort bar. Die Preise verstehen sich in brutto. Der Rechnungsbetrag ist spätestens vierzehn Tage nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen des Auftraggebers durch Überweisung gelten erst mit dem Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Geschäftskonto von Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG als erfolgt. Bleiben Zahlungen ganz oder teilweise aus, hat Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG das Recht dem Auftraggeber 20 % der Auftragssumme als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Kommt der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, ist Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, sofern der Verzug Verpflichtungen des Auftraggebers aus diesen Vereinbarungen betrifft. Dessen ungeachtet ist Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG auch berechtigt, sämtliche Lieferungen und Leistungen aus noch nicht oder nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzuhalten. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Die Aufrechnung gegen Forderungen von Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG an Dritte zu übertragen.
 
  1. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
                  Bavaria Carstyling GmbH & Co.KG, Mühldorf, Juli 2022    
color
https://bavaria-carstyling.de/wp-content/themes/bavaria_theme/
https://bavaria-carstyling.de/
#ef7f1a
style1
paged
Loading posts...
/var/www/lackschutz/htdocs/bavaria-carstyling/
#
on
none
loading
#
Sort Gallery
on
yes
yes
off
on
off